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Durchwanderbarkeit in der Dreisam für Lachs & Co.: Wann kommt der Umbau des Schwabentorwehrs in Freiburg?

Entsprechend der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG/2000/60) ist die Dreisam von der zuständigen Flussgebietsbehörde – dem Regierungspräsidium Freiburg - als Lachsprogramm-Gewässer ausgewiesen worden. Das bedeutet, dass der Dreisam nur genügend Mindestwasser (ggf. zu Lasten der Ausleitung in die Gewerbekanäle zur Verfügung gestellt werden muss. Damit Lachse und andere „Langdistanzwanderfische“ sowie Äschen und Forellen ihre angestammten Laichgebiete und Jungfischlebensräume in der oberen Dreisam erreichen können, muss auch die Durchwanderbarkeit in der Dreisam wiederhergestellt werden. Das letzte große Hindernis für die Fischwanderungen in der Dreisam ist das Baumstammkaskadenwehr unterhalb der Greiffenegg-Brücke („Schwabentorwehr“ genannt). Die langwierige Historie der bislang vergeblichen Umbaubemühungen ist ein illustratives Beispiel, das zeigt, warum in vielen Fällen die Wasserrahmenrichtlinie nicht fristgerecht umgesetzt werden kann. Der gesamte Text mit unseren Vorschlägen und Forderungen zum Umbau des Schwabentorwehrsals letztem großen Wanderungshindernis in der Dreisam können als PDF heruntergelden werden.

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