Entsprechend der Vorgaben der EG-Wasserrahmenrichtlinie (EG/2000/60) ist die Dreisam von der zuständigen Flussgebietsbehörde – dem Regierungspräsidium Freiburg - als Lachsprogramm-Gewässer ausgewiesen worden. Das bedeutet, dass der Dreisam nur genügend Mindestwasser (ggf. zu Lasten der Ausleitung in die Gewerbekanäle zur Verfügung gestellt werden muss.
Vorstellung und Diskussion von weiteren Maßnahmenentwürfen des Regierungspräsidiums Freiburg zur Erreichung des guten ökologischen Zustandes für Kinzig und Schutter nach EG- Wasserrahmenrichtlinie.
„Wasser – Lebensgrundlage und mehr. Wasser- und Lebensmittelkreisläufe – eine Entdeckungsreise“
- Ein Schulprojekt entlang der Dreisam im Rahmen des Förderprogramms „Beispielhafte Projekte für eine Bildung für nachhaltige Entwicklung"
in Kooperation von: Eine Welt Forum Freiburg, regioWasser und Regenwald-Institut
-------- offenes Angebot für Schulen ------------